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BFH Urteil v. - IV 260/64 BStBl 1971 II S. 167

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 (a.F., n.F.)EStG § 13

Leitsatz

Der IV. Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, nach der freiberuflich Tätige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermitteln, verpflichtet sind, ihre Forderungen im Zeitpunkt der erbrachten Leistung zu aktivieren (vgl. auch Bescheid und Urteil des BFH IV 159/53 U vom und , BFH 59, 266, BStBl III 1954, 314). Der BFH, der in seinem Urteil 4 St R 166/56 vom (BStBl I 1957, 122) eine entgegenstehende Auffassung vertreten hatte, hat diese durch Beschluß vom im Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes aufgegeben und sich der des BFH angeschlossen.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 167
BFHE S. 87 Nr. 101,
ZAAAA-98708

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BFH, Urteil v. 05.11.1970 - IV 260/64

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