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BFH Urteil v. - IV 210/65 BStBl 1971 II S. 97

Leitsatz

1. Ob mit der "Verwertung" einer Erfindung begonnen wurde, ist nur an Hand aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei entscheidend ist, ob nach dem Gesamtbild das Suchen nach der Erfindung oder das Streben nach Erzielung von Einkünften überwiegt.

2. Für den Begriff des Beginns der Verwertung spielt es keine Rolle, ob die erzielten Einkünfte gering sind.

3. Bei Zahlung durch Postscheck ist der Betrag spätestens mit der Gutschrift auf dem Konto des Empfängers zugeflossen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 97
BFHE S. 512 Nr. 100,
SAAAA-98677

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BFH, Urteil v. 05.11.1970 - IV 210/65

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