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BFH Urteil v. - I R 161/66 BStBl 1970 II S. 346

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 (nunmehr Abs. 7)KStG § 11

Leitsatz

Die Aufwendungen und Spenden, die nach § 4 Abs. 5 EStG, § 6 Abs. 1 Satz 1, § 11 Nr. 5 KStG nicht abzugsfähig sind, gehören im Fall einer Organschaft mit Ergebnisabführungsvertrag nicht zu dem Einkommen, das die Organgesellschaft zu versteuern hat.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 346
BFHE S. 165 Nr. 98,
EAAAA-98459

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BFH, Urteil v. 13.01.1970 - I R 161/66

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