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BFH Urteil v. - VIII B 108/96

Gesetze: AO (1977) § 42 S. 1, 2BewG § 1 Abs. 1BewG § 9 Abs. 1EStG (1991) § 6 Abs. 1 Nr. 5 lit. bEStG (1991) § 17 Abs. 1, 2EStG (1992) § 17 Abs. 1 S. 2EStG (1992) § 52 Abs. 1FGO § 69 Abs. 2, 3 S. 1, Abs. 4, 5, 6ZPO § 575

Leitsatz

Es bestehen ernsthafte Zweifel, wie eine im Jahr 1991 --also vor der Neuregelung in § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG durch das StÄndG 1992-- verdeckt eingelegte, im Privatvermögen gehaltene wesentliche Beteiligung bei der aufnehmenden Kapitalgesellschaft und dem an dieser ebenfalls wesentlich beteiligten Einlegenden zu bewerten ist und ob die stillen Reserven der eingelegten wesentlichen Beteiligung im Rahmen einer kürzere Zeit nach der Einlage vorgenommenen Veräußerung der an der aufnehmenden Kapitalgesellschaft bestehenden wesentlichen Beteiligung zu realisieren sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 1997 S. 1782
BFH/NV 1997 S. 462 Nr. -1
NJW 1998 S. 928
PAAAA-98425

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BFH, Urteil v. 20.05.1997 - VIII B 108/96 -nv-

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