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BFH Urteil v. - V R 23/95 BStBl 1999 II S. 251

Gesetze: UStG (1991) § 4 Nr. 14ZT Unterposition 9021.29

Leitsatz

1. Füllungen (Inlays), Dreiviertelkronen (Onlays) und Verblendschalen für die Frontflächen der Zähne (Veneers) aus Keramik sind Zahnprothesen i. S. von § 4 Nr. 14 Satz 4 Buchst. b UStG 1991, Unterposition 9021.29 ZT.

2. Eine "Lieferung" von Zahnprothesen liegt auch dann vor, wenn sie vom Zahnarzt rechnergesteuert mittels eines Cerec-Gerätes hergestellt werden (Abgrenzung zu Abschn. 89 Abs. 1 Satz 4 UStR 1996).

3. § 4 Nr. 14 Satz 4 Buchst. b UStG 1991 enthält ein Aufteilungsgebot.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:




Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 251
BB 1997 S. 1137
BB 1997 S. 721
BFH/NV 1997 S. 237 Nr. -1
BFHE S. 540 Nr. 181,
UAAAA-98419

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 28.11.1996 - V R 23/95

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