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BFH Urteil v. - IX R 2/91

Gesetze: BewG § 14 Abs. 1EStG § 21EStG § 9 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1EStG § 9 Abs. 1 Nr. 3 Satz 7EStG § 7 Abs. 4 Nr. 2 lit. a

Leitsatz

1. Zahlungen des Erben zur Abwendung des Anspruchs eines Vermächtnisnehmers führen nicht zu Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter des Nachlasses.

2. Der Kapitalwert laufender Zahlungen zur Ablösung des Wohnungsrechts eines Vermächtnisnehmers stelle - nachträgliche - Anschaffungskosten des belasteten Grundstücks dar.

3. Der Ertragsanteil einer zur Ablösung des Wohnungsrechts an einem Mietwohngrundstück übernommenen Leibrente ist als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 291 Nr. 4
RAnB S. 99 Nr. ,
IAAAA-98410

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BFH, Urteil v. 30.08.1994 - IX R 2/91 -nv-

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