1. Tritt der Gesellschafter einer Personengesellschaft ihm gegen die Gesellschaft zustehende Darlehensansprüche zur Ablösung von Pflichtteilsansprüchen an einen Angehörigen ab, der die Beträge der Gesellschaft weiterhin als Darlehen beläßt, so sind die an den neuen Darlehensgläubiger gezahlten Darlehenszinsen Betriebsausgaben der KG (Anschluß an , BFHE 150, 38, BStBI II 1987, 628).
2. Der Betriebsausgabenabzug kann nicht vom Ergebnis eines Fremdvergleichs hinsichtlich der
Darlehensbedingungen abhängig gemacht werden, wenn der Abtretende die Gesellschaft nicht
beherrscht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 500 BFH/NV 1989 S. 14 Nr. 4 BFHE S. 544 Nr. 154, MAAAA-98397
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.