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BFH Urteil v. - V R 123/83 BStBl 1989 II S. 344

Gesetze: AO (1977) § 124 Abs. 1 Satz 2AO (1977) § 129AO (1977) § 164 Abs. 1, 2, 3AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2AO (1977) § 202 Abs. 1 Satz 3

Leitsatz

Der bei abschließender Zeichnung einer Aktenverfügung zu einem Steuerbescheid vorhandene Bekanntgabewille kann wieder aufgegeben werden. Zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe und damit des Steuerbescheids führt die Aufgabe des Bekanntgabewillens nur, wenn diese klar und eindeutig dokumentiert worden ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 344
BFH/NV 1989 S. 13 Nr. 4
BFHE S. 466 Nr. 154,
NAAAA-98388

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BFH, Urteil v. 24.11.1988 - V R 123/83

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