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BFH Urteil v. - III R 72/86 BStBl 1989 II S. 244

Gesetze: InvZulG (1982) § 4b

Leitsatz

Die Einbeziehung von selbst aufgezogenen weiblichen Zuchtrindern in das Vergleichsvolumen ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil weibliche Zuchtrinder aus biologischen Gründen erst nach mehr als zwei Jahren als "hergestellt" gelten und aus diesem Grund in keinem Fall im Begünstigungsvolumen berücksichtigt werden können.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:





Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 244
BFH/NV 1989 S. 12 Nr. 3
BFHE S. 438 Nr. 154,
FAAAA-98382

Preis:
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BFH, Urteil v. 09.12.1988 - III R 72/86

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