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BFH Urteil v. - II R 76/86 BStBl 1989 II S. 150

Gesetze: FGO § 81FGO § 96 Abs. 1 S. 1GrEStG (1940) § 17 Abs. 2 Nr. 3GrEStG (1983) § 16 Abs. 2 Nr. 3ZVG §§ 49, 118

Leitsatz

1. Das Tatsachengericht darf Hilfstatsachen ohne Beweiserhebung als wahr unterstellen, wenn es durch rechtlich nicht zu beanstandende Überlegungen zu der Auffassung gelangt, daß die behaupteten Hilfstatsachen den Schluß auf das Vorliegen der zu beweisenden Haupttatsache nicht zulassen.

2. Der Grundstückserwerb durch Abgabe des Meistgebotes kann auch dadurch rückgängig gemacht werden, daß aufgrund eines rechtzeitig gestellten Antrags die Wiederversteigerung durchgeführt wird, weil der Ersteher seine Verpflichtung zur Berichtigung des Bargebotes nicht erfüllt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 150
BFH/NV 1989 S. 3 Nr. 1
BFHE S. 157 Nr. 154,
HAAAA-98364

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BFH, Urteil v. 14.09.1988 - II R 76/86

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