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BFH Urteil v. - IV R 139/86 BStBl 1988 II S. 1001

Gesetze: AO (1977) § 42AktG (1965) § 156 Abs. 2EStG (1979) § 5 Abs. 1EStG (1979) § 6 Abs. 1 Nr. 3HGB §§ 246, 253

Leitsatz

1 Geht der Bauherr von Parkhäusern dazu über, sich von anderen Bauherren bei Übernahme der Baulast für Kfz-Stellplätze nicht mehr nicht rückzahlbare Zuschüsse, sondern mit 1,5 v. H. jährlich zu tilgende und mit 2 v. H. zu verzinsende Darlehen gewahren zu lassen, so liegt darin kein Gestaltungsmißbrauch.

2. Darlehensverbindlichkeiten sind auch bei einer jährlichen Tilgungsrate von 1,5 v. H. und einem Zinssatz von 2 v. H. mit dem Rückzahlungsbetragh zu passivieren.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 1001
BFHE S. 89 Nr. 154,
EAAAA-98313

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BFH, Urteil v. 23.06.1988 - IV R 139/86

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