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Umsatzsteuer; | steuerfreier Grundstücksumsatz (§ 4 UStG 1980)
Nach dem ist Besteuerungsgegenstand umsatzsteuerrechtlich grds. die ausgeführte Leistung. Sie wird bestimmt durch die Art ihrer Ausführung, den Gegenstand, auf den die Ausführung gerichtet ist, durch die Beteiligten (Leistender, Leistungsempfänger) und durch ihre Entgeltlichkeit. Dies gilt auch für einen nach § 4 Nr.9 Buchst.a UStG steuerfreien Grundstücksumsatz.