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BFH Urteil v. - II R 253/85 BStBl 1988 II S. 818

Gesetze: AO § 145 Abs. 2 Nr. 2 lit. aAO (1977) § 170 Abs. 5 Nr. 1

Leitsatz

Gerät jemand in den Verdacht, den Erblasser ermordet zu haben, wird er deswegen verhaftet und wird Nachlaßpflegschaft angeordnet, so hat er zu diesem Zeitpunkt auch dann noch keine Kenntnis von seinem Erwerb im Sinne des § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO (1977) (= § 145 Abs. 2 Nr. 2 lit. a AO), wenn er später von der Mordanklage freigesprochen wird. Erst für den Zeitpunkt des Freispruches ist eine ausreichende Kenntnis von dem Erwerb anzunehmen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 818
BFHE S. 502 Nr. 153,
AAAAA-98294

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BFH, Urteil v. 27.04.1988 - II R 253/85

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