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BFH Urteil v. - III B 32/85 BStBl 1987 II S. 713

Gesetze: EStG (1979) § 33a Abs. 1, 2FGO § 115 Abs. 3 S. 3GG Art. 3, 6

Leitsatz

1. Das Abzugsverbot für Unterhaltsleistungen bei Anspruch auf Kindergeld (§ 33a Abs. 1 S. 1 EStG (1979)) verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

2. Gegen die Höhe der Ausbildungsfreibeträge des § 33a Abs. 2 EStG (1979) bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 713
BFHE S. 156 Nr. 150,
ZAAAA-98144

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BFH, Urteil v. 26.06.1987 - III B 32/85

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