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BFH Urteil v. - III R 172/82 BStBl 1987 II S. 679

Gesetze: EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 1FGO § 76 Abs. 1FGO § 96 Abs. 1, 2FGO § 118 Abs. 2

Leitsatz

Veräußert ein Steuerpflichtiger seinen Gewerbebetrieb und erfaßt das FA bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns auch die stillen Reserven von zwei Grundstücken mit der Begründung, sie hätten im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung noch zum Betriebsvermögen gehört, so trägt der Steuerpflichtige die objektive Beweislast (Feststellungslast) für seine Behauptung, er habe die Grundstücke schon zwei Jahre vor der Betriebsveräußerung aus dem Betriebsvermögen entnommen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 679
BFHE S. 536 Nr. 149,
XAAAA-98123

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BFH, Urteil v. 20.03.1987 - III R 172/82

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