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Einkommensteuer; | steuerliche Wertung der Erträge aus Zerobonds (§ 20 EStG)
Dem sind folgende Leitsätze vorangestellt: (1) Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs.1 Nr.8 EStG 1982 (§ 20 Abs.1 Nr.7 EStG 1990) gehört auch das Nutzungsentgelt aus Zerobonds. (2) Einnahmen aus Kapitalvermögen sind zugeflossen, sobald der Stpfl. über sie wirtschaftlich verfügen kann. (3) Der Erlös aus der Veräußerung von Zerobonds kann für die Zeit vor Einfügung des § 20 Abs.2 Nr.4 EStG nicht dem Entgelt für die Nutzungsüberlassung gleichgesetzt werden.