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BFH Urteil v. - I R 62/88 BStBl 1991 II S. 28

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 2 S. 2KStG (1977) § 8 Abs. 3 S. 2KStG (1977) § 27 Abs. 1, Abs. 3 S. 2

Leitsatz

1. Aufwendungen für die Bewirtung von Nicht-Arbeitnehmern sind steuerlich nur abziehbar, wenn der amtliche Vordruck gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 2 S. 2 EStG vor Ablauf des Geschäftsjahrs ausgefüllt wird (Anschluß an , BFHE 153, 119, BStBl II 1988, 655).

2. Werden nach dem Tod eines Gesellschafter-Geschäftsführers die üblicherweise entstehenden Kosten der Trauerfeier von der GmbH übernommen, so handelt es sich auch dann um eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn an der Trauerfeier u.a. Angestellte und Geschäftsfreunde der Gesellschaft teilnehmen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 28
BB 1990 S. 2460
BFH/NV 1990 S. 91 Nr. 12
BFHE S. 45 Nr. 162,
LAAAA-97797

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BFH, Urteil v. 31.07.1990 - I R 62/88

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