Gesetze: KraftStDV (1979) § 7 Abs. 1KraftStG (1972) § 2 Nr. 6 lit. bKraftStG (1979) § 3 Nr. 7 lit. bKraftStG (1979) § 5 Abs. 2 S. 3
Leitsatz
1. Die zeitweilige zweckfremde Benutzung eines Fahrzeugs, dessen Halten von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, solange es ausschließlich zu dem begünstigten Zweck verwendet wird, läßt die Steuerbefreiung nur vorübergehend entfallen.
2. Verwendet ein Lohnunternehmer sein Fahrzeug zum Pflügen gemeindlicher Pflanzstreifen, so liegt eine kraftfahrzeugsteuerbegünstigte Nutzung "für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe" nicht ohne weiteres vor.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 907 BFH/NV 1989 S. 44 Nr. 10 BFHE S. 451 Nr. 157, AAAAA-97766
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