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BFH Urteil v. - X R 20/88 BStBl 1989 II S. 831

Gesetze: EStG § 33

Leitsatz

Strafverteidigungskosten eines Steuerpflichtigen, der vor Eintritt der Rechtskraft des Urteils stirbt, können als außergewöhnliche Belastungen im Sinn des § 33 EStG abziehbar sein.

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 831
BB 1990 S. 406
BFH/NV 1989 S. 42 Nr. 10
BFHE S. 397 Nr. 157,
MAAAA-97762

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 21.06.1989 - X R 20/88

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