Gesetze: AO (1977) § 235 Abs. 1AO (1977) § 239 Abs. 1 S. 1AO (1977) § 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. aAO (1977) § 155 Abs. 2FGO § 74
Leitsatz
1. Hinterziehen Geschäftsführer einer Personengesellschaft Einkommensteuer zum Vorteil der Gesellschafter, ist über die Frage, ob und in welchem Umfang der von den Gesellschaftern erlangte Vorteil i. S. des § 235 Abs. 1 AO (1977) auf einer Hinterziehung beruht, im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung zu entscheiden.
2. Für den Adressaten eines auf der Rechtsgrundlage des § 155 Abs. 2 AO (1977) ergehenden Folgebescheides muß aus dem Bescheid selbst oder aus den Umständen eindeutig zu erkennen sein, daß eine bestimmte Besteuerungsgrundlage von der Regelung in einem Grundlagenbescheid abhängig ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 596 BFH/NV 1989 S. 26 Nr. 7 BFHE Nr. 156, JAAAA-97711