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BFH Urteil v. - I R 168/84 BStBl 1989 II S. 514

Gesetze: FGO § 62 Abs. 3FGO § 155ZPO § 89 Abs. 2

Leitsatz

1. Die Berechtigung eines Prozeßbevollmächtigten zur Klageerhebung ist als Sachurteilsvoraussetzung - unabhängig von der Verpflichtung zur Vorlage einer Vollmacht (§ 62 Abs. 3 FGO) - von Amts wegen zu prüfen.

2. Die Prozeßführung eines vollmachtlosen Vertreters kann bis zum Ergehen eines Prozeßurteils nachträglich genehmigt werden (§ 89 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 155 FGO).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 514
BFH/NV 1989 S. 24 Nr. 6
BFHE S. 1 Nr. 156,
VAAAA-97678

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BFH, Urteil v. 30.11.1988 - I R 168/84

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