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BFH Urteil v. - IX R 48/82 BStBl 1986 II S. 258

Gesetze: EStG (1977) §§ 7b, 21 Abs. 2.

Leitsatz

1. Wird ein eigentumsähnlich gestaltetes Dauerwohnrecht i. S. von § 31 WEG entgeltlich bestellt, so hat der Dauerwohnberechtigte wie ein wirtschaftlicher Eigentümer den Nutzungswert der Wohnung gemäß § 21 Abs. 2 Alternative 1 bzw. § 21 a EStG zu versteuern.

2. Dem entgeltlichen Erwerber eines solchen Dauerwohnrechts stehen die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG wie dem Erwerber einer Eigentumswohnung zu.

3. Zur Bemessungsgrundlage der erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG zählen auch Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen, die den Anschaffungskosten oder anschaffungsnahmen Herstellungsaufwand zuzurechnen sind vgl. Urteil des Senats vom IX R 114/83, BFHE 143, 431 BStBl II 1985, 690).

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 258
BFHE S. 161 Nr. 145,
SAAAA-97640

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BFH, Urteil v. 22.10.1985 - IX R 48/82

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