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BFH Urteil v. - VI R 93/80 BStBl 1985 II S. 644

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 6 Abs. 1

Leitsatz

1. Die Vergütung in einem privatrechtlichen Ausbildungsdienstverhältnis gehört, auch soweit ihr Unterhaltscharakter zukommt, zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit.

2. Die Erhebung geringfügiger Lohnsteuer-Abzugsbeträge bei einer Ausbildungsvergütung von 580 DM monatlich verstößt nicht gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 644
BFHE S. 237 Nr. 144,
EAAAA-97568

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BFH, Urteil v. 18.07.1985 - VI R 93/80

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