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BFH Urteil v. - VII R 22/95 BFHE S. 500 Nr. 178

Gesetze: TabStDV § 24 Abs. 1TabStG § 2 Abs. 2TabStG § 3 Abs. 2

Leitsatz

1. § 2 Abs. 2 S. 2 TabStG enthält eine eigenständige Bestimmung des Begriffs "Zigaretten". Sie legt den Steuergegenstand hinreichend genau fest.

2. (Steck-)Zigaretten i.S. von § 2 Abs. 2 S. 2 TabStG und als solche tabaksteuerbar sind mittelbar zum Rauchen geeignete Tabakstränge, andere als Zigarren oder Zigarillos, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, durch einen einfachen nichtindustriellen Vorgang in eine Zigarettenpapierhülse geschoben oder mit einem Zigarettenpapierblättchen umhüllt zu werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 1996 S. 258
BFH/NV 1996 S. 49 Nr. 3
BFHE S. 500 Nr. 178
DB 1996 S. 360
DStZ 1996 S. 253
NAAAA-97539

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BFH, Urteil v. 14.11.1995 - VII R 22/95

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