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BFH Urteil v. - VIII R 11/96

Tatbestand

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG. Der frühere persönlich haftende Gesellschafter und Geschäftsführer (S) war im Jahr 1976 gegen Zahlung einer Abfindung aus der KG ausgeschieden. Er sollte jedoch bis auf weiteres für diese beratend tätig sein. Dafür erhielt er ein monatliches Gehalt. Außerdem sagte ihm die Klägerin "in Anerkennung seiner besonderen Verdienste für das Unternehmen" nach Beendigung des Beratervertrages eine Pension zu. Seine Ehefrau (die Beigeladene), die selbst nicht Gesellschafterin der KG war, sollte aus demselben Grund im Falle seines Todes eine wertgesicherte Witwenrente in Höhe von monatlich 1.000 DM erhalten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 835
CAAAA-97427

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 02.12.1997 - VIII R 11/96 -nv-

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