Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - XI R 19/95

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 12 Nr. 1

Leitsatz

Nimmt ein Unternehmer Darlehen auf, so steht einer - teilweise - betrieblichen Veranlassung der Schuldzinsen nicht entgegen, daß die Darlehen einem gemischten Kontokorrentkonto gutgeschrieben wurden. Wenn auch die getrennte Führung eines Betriebseinnahmenkontos / Betriebsausgabenkontos und eines Betriebseinnahmenkontos / Privatentnahmekontos die Abgrenzung der betrieblich veranlaßten Verbindlichkeiten von den privat veranlaßten Verbindlichkeiten erleichtert, so ist diese Form der Kontentrennung nicht Voraussetzung für den Abzug von Schuldzinsen für ein Umschuldungsdarlehen als Betriebsausgaben. Maßgebend ist allein die Verwendung der Darlehensmittel.

Soweit mit ihnen ein durch betriebliche Aufwendungen entstandener Sollsaldo abgelöst wird, sind die Darlehenszinsen Betriebsausgaben. Hierfür ist es unerheblich, ob dieser Sollsaldo auf einem ausschließlich dem betrieblichen Zahlungsverkehr gewidmeten Kontokorrentkonto oder einem gemischten Konto, von dem auch außerbetriebliche Auszahlungen vorgenommen werden, entstanden ist. Zur Ermittlung des betrieblich veranlaßten Sollsaldos ist das gemischte Kontokorrentkonto in zwei Unterkonten für den betrieblichen und den privaten Zahlungsverkehr aufzuteilen. Dabei kann unterstellt werden, daß durch laufende Geldeingänge (Habenbuchung) vorrangig die privaten Schuldenteile getilgt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 1342
WAAAA-97387

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 04.03.1998 - XI R 19/95 -nv-

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen