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BFH Urteil v. - VIII R 49/94

Gesetze: EStG DDR § 20 Abs. 1 Nr. 1

Ausschüttungen einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks aus dem Reservefonds im Jahr 1990

Leitsatz

(1) Im ersten Halbjahr 1990 zugeflossene Ausschüttungen aus dem Reservefonds einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks (PGH) sind nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG-DDR als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig. (2) Die als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu behandelnde Auszahlung aus dem Reservefonds einer PGH ist als Bestandteil der hauptberuflichen Tätigkeit zu beurteilen mit der Folge, daß darauf der in Anlage 1 zum StÄndG-DDR geregelte Grundtarif A anzuwenden ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 484
BFH/NV 1997 S. 484 Nr. -1
RAAAA-97354

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BFH, Urteil v. 01.08.1996 - VIII R 49/94 -nv-

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