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BFH Urteil v. - IV R 34/93

Leitsatz

Der Kommanditanteil an einer pachtenden Familien-GmbH & Co. KG ist dem bisherigen Alleinunternehmer und neuen Betriebsverpächter gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 zuzurechnen, wenn er alleiniger Geschäftsführer und Großgläubiger der KG ist, die Mittel für die Kommanditeinlage geschenkt hat und den Betriebspachtvertrag jederzeit mit kurzer Frist kündigen kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 314
BFH/NV 1996 S. 314 Nr. 4
BAAAA-97316

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BFH, Urteil v. 28.09.1995 - IV R 34/93 -nv-

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