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BGH Urteil v. - V ZR 286/92

Gesetze: FGO § 82ZPO §§ 402 ff.GG Art. 103

Pflicht des Sachverständigen zur Offenlegung von Vergleichsobjekten - Rechtliches Gehör geht vor Datenschutz

Leitsatz

Ein Gericht darf einem Sachverständigenurteil nicht folgen, das im Rahmen der Ertragswertmethode zur Verkehrswertschätzung von Grundstücken auf Vergleichsmieten (Rohertrag) abstellt, ohne die Vergleichsobjekte und Vergleichspreise zu nennen (weil sich der Gutachter insoweit für schweigepflichtig hält).

Tatbestand

Fundstelle(n):
KAAAA-96918

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Urteil v. 15.04.1994 - V ZR 286/92 -nv-

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