Steuerliche Bevorzugung von Dividenden von Gesellschaften mit Sitz im Mitgliedstaat verstößt gegen Kapitalverkehrsfreiheit
Leitsatz
Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom zur Durchf³hrung von Artikel 67 des Vertrages steht einer Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaates entgegen, die wie die im Ausgangsverfahren fragliche die Gewährung einer Befreiung von der Einkommensteuer auf Dividenden, die an nat³rliche Personen, die Anteilseigner sind, gezahlt werden, von der Voraussetzung abhängig macht, dass die dividendenzahlende Gesellschaft ihren Sitz in diesem Mitgliedstaat hat. Insoweit ist es ohne Bedeutung, ob eine solche Steuerbefreiung von einem gewöhnlichen Anteilseigner oder von einem Arbeitnehmer beantragt wird, der die Anteile, f³r die die Dividenden gezahlt werden, im Rahmen eines Arbeitnehmersparplans hält.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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