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BFH Urteil v. - IV R 26/98 BStBl 1999 II S. 604

Gesetze: EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2UmwStG 1977 § 24

Ändern sich in einer Personengesellschaft die Beteiligungsverhältnisse, ist das Bewertungswahlrecht nach § 24 UmwStG nicht anwendbar, wenn der Gesellschafter, dessen Beteiligung sich erhöht, dafür keine Leistungen zu erbringen hat

Leitsatz

Das Bewertungswahlrecht nach § 24 UmwStG 1977 findet bei einer Änderung der Beteiligungsverhältnisse in einer Personengesellschaft keine Anwendung, wenn der Gesellschafter, dessen Beteiligungsquote sich erhöht, keine Leistung erbringt, die zu einer Aufdeckung stiller Reserven des Gesellschaftsvermögens führt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 604
GAAAA-96591

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 18.03.1999 - IV R 26/98

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