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BFH Urteil v. - III R 14/96 BStBl 1999 II S. 401

Gesetze: EStG § 15GewStG §§ 7, 14AO 1977 §§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a

Einkünfteermittlung und Feststellungsverfahren bei im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligungen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften (Zebragesellschaften)

Leitsatz

1. Feststellungsbescheide, durch die von einer Gesellschaft erzielte Einkünfte festgestellt werden, haben keine abschließende Einkünftezuordnung nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 EStG im Hinblick auf solche Umstände vorzunehmen, welche bei den einzelnen Gesellschaftern aufgrund außerhalb der Gesellschaft liegender Umstände zu einer abweichenden Einkünftezuordnung führen; sie entfalten diesbezüglich bei der sog. Zebra-Gesellschaft keine Bindungswirkung.

2. Eine verbindliche Entscheidung über die Einkünftezuordnung nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 EStG aufgrund von einem Gesellschafter außerhalb der Gesellschaft verwirklichter Besteuerungsmerkmale hat nicht das Gesellschafts-FA im Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Nr 2 Buchst. a AO 1977, sondern das für die persönliche Besteuerung des Gesellschafters zuständige FA zu treffen. Der Bescheid ist Grundlagenbescheid für die vom Gesellschafts-FA verbindlich vorzunehmende Einkünfteermittlung. Die Einkünftefeststellung des Gesellschafts-FA als solche ist insoweit ihrerseits Grundlagenbescheid.

3. Bei der Festsetzung des Gewerbesteuermeßbetrages ist der Gewerbeertrag nach § 7 GewStG ohne Bindung an einen Einkünftefeststellungsbescheid zu ermitteln (Bestätigung von , BFHE 144, 25, BStBl II 1986, 350).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 401
MAAAA-96511

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 11.12.1997 - III R 14/96

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