Gesetze: EStG § 15GewStG
§§ 7, 14AO 1977 §§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst.
a
Einkünfteermittlung und Feststellungsverfahren bei im
Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligungen an vermögensverwaltenden
Personengesellschaften (Zebragesellschaften)
Leitsatz
1. Feststellungsbescheide, durch die
von einer Gesellschaft erzielte Einkünfte festgestellt werden, haben keine
abschließende Einkünftezuordnung nach Maßgabe des
§ 2 Abs. 1 EStG im Hinblick auf
solche Umstände vorzunehmen, welche bei den einzelnen Gesellschaftern
aufgrund außerhalb der Gesellschaft liegender Umstände zu einer
abweichenden Einkünftezuordnung führen; sie entfalten
diesbezüglich bei der sog. Zebra-Gesellschaft keine
Bindungswirkung.
2. Eine verbindliche Entscheidung
über die Einkünftezuordnung nach Maßgabe des
§ 2 Abs. 1 EStG aufgrund von einem
Gesellschafter außerhalb der Gesellschaft verwirklichter
Besteuerungsmerkmale hat nicht das Gesellschafts-FA im Feststellungsverfahren
nach § 180 Abs. 1 Nr 2 Buchst. a
AO
1977, sondern das für die persönliche
Besteuerung des Gesellschafters zuständige FA zu treffen. Der Bescheid ist
Grundlagenbescheid für die vom Gesellschafts-FA verbindlich vorzunehmende
Einkünfteermittlung. Die Einkünftefeststellung des Gesellschafts-FA
als solche ist insoweit ihrerseits Grundlagenbescheid.
3. Bei der Festsetzung des
Gewerbesteuermeßbetrages ist der Gewerbeertrag nach
§ 7 GewStG ohne Bindung an einen
Einkünftefeststellungsbescheid zu ermitteln (Bestätigung von
,
BFHE 144, 25,
BStBl II 1986, 350).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1999 II Seite 401 MAAAA-96511
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