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Bundesbank; | Erhöhung von Diskont- und Lombardsatz
Die Deutsche Bundesbank hat mit Mitteilung Nr. 5008/91 (BAnz Nr. 239 v. ) mitgeteilt, daß der Zentralbankrat durch Beschluß vom mit Wirkung vom den Diskontsatz auf 8 % und den Lombardsatz und damit auch den Zinssatz der Deutschen Bundesbank für Kassenkredite aus 9 3/4 % festgesetzt hat. Diese Mitteilung gilt als Bekanntmachung über den Diskontsatz gem. Art. 48 Abs. 1 Nr. 2 und Art. 49 Nr. 2 WechselG sowie Art. 45 Nr. 2 und Art. 46 Nr. 2 ScheckG.