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BFH Urteil v. - III R 110/95 BStBl 1998 II S. 789

Gesetze: InvZulG 1993 § 2 Satz 2 Nr. 1EStG § 6 Abs. 2

Die einzelnen, miteinander nicht fest verbundenen Teile einer Schreibtischkombination, deren Anschaffungskosten jeweils 800 DM nicht übersteigen, sind geringwertige Wirtschaftsgüter und damit von der Investitionszulage ausgeschlossen

Leitsatz

Die einzelnen, miteinander nicht fest verbundenen, zusammen als Schreibarbeitsplatz genutzten Teile einer Schreibtischkombination, bestehend aus Tisch, darunter geschobenem Rollcontainer und seitlich an den Tisch gestelltem (selbständig stehendem) Computertisch, deren Anschaffungskosten jeweils 800 DM nicht übersteigen, sind als geringwertige Wirtschaftsgüter i. S. von § 6 Abs. 2 EStG gemäß § 2 Satz 2 Nr. 1 InvZulG 1993 von der Investitionszulagenförderung ausgenommen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 789
HAAAA-96368

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 21.07.1998 - III R 110/95

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