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BFH Urteil v. - V R 66/97 BStBl 1998 II S. 632

Gesetze: UStG 1980/1991 § 4 Nr. 16 Buchst. cRichtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b

Das Merkmal ,,zugute kommen'' kann auch bei einer Hintereinanderschaltung von Leistungsbeziehungen erfüllt sein, wenn der Patient in den Genuß der Maßnahme kommt

Leitsatz

Das Merkmal ,,zugute kommen'' in § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG 1980/1991 kann auch bei einer Hintereinanderschaltung von Leistungsbeziehungen erfüllt sein, wenn bei einer solchen Leistungskette der letzte Abnehmer (Patient) in den Genuß der fraglichen (medizinischen) Maßnahme gelangt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:





Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 632
QAAAA-96313

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 02.04.1998 - V R 66/97

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