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BFH Urteil v. - X R 17/95 BStBl 1998 II S. 618

Gesetze: EStG § 2 Abs. 1 Satz 1EStG § 4 Abs. 1 und Abs. 4EStG § 8 Abs. 1

Eigenprovisionen eines Versicherungsvertreters als Betriebseinnahmen

Leitsatz

Provisionen, die ein Versicherungsvertreter vom Versicherungsunternehmen für den Abschluß eigener privater Versicherungen (z. B. Lebensversicherungen für sich oder seine Ehefrau) in gleicher Weise erhält wie für die Vermittlung von Versicherungsabschlüssen mit Dritten, sind Betriebseinnahmen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 618
HAAAA-96303

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 27.05.1998 - X R 17/95

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