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BFH Urteil v. - IX R 18/96 BStBl 1998 II S. 386

Gesetze: EStG § 21 Abs. 2

Zur Ermittlung des Nutzungswerts gemäß § 21 Abs. 2 EStG bei Schätzung der Kostenmiete anhand eines v. H.-Satzes der Anschaffungs- und Herstellungskosten als Mietwert

Leitsatz

Ist bei der Ermittlung des Nutzungswerts gemäß § 21 Abs. 2 EStG als Mietwert die Kostenmiete anzusetzen, so ist diese grundsätzlich auf der Grundlage der II. BV zu berechnen. Schätzt das FA die Kostenmiete statt dessen anhand eines bestimmten v. H.-Satzes der Anschaffungs- und Herstellungskosten, ist dies nicht zu beanstanden, soweit die nach der II. BV ermittelte Kostenmiete nicht überschritten wird. In eine solche Schätzung sind auch begünstigte Aufwendungen für Baudenkmäler (§ 82 i EStDV; heute § 7 i EStG) einzubeziehen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:




Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 386
FAAAA-96201

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 31.03.1998 - IX R 18/96

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