Zur Ermittlung des Nutzungswerts gemäß § 21 Abs. 2 EStG bei Schätzung der Kostenmiete anhand eines v. H.-Satzes der Anschaffungs- und Herstellungskosten als Mietwert
Leitsatz
Ist bei der Ermittlung des Nutzungswerts gemäß § 21 Abs. 2 EStG als Mietwert die Kostenmiete anzusetzen, so ist diese grundsätzlich auf der Grundlage der II. BV zu berechnen. Schätzt das FA die Kostenmiete statt dessen anhand eines bestimmten v. H.-Satzes der Anschaffungs- und Herstellungskosten, ist dies nicht zu beanstanden, soweit die nach der II. BV ermittelte Kostenmiete nicht überschritten wird. In eine solche Schätzung sind auch begünstigte Aufwendungen für Baudenkmäler (§ 82 i EStDV; heute § 7 i EStG) einzubeziehen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 386 FAAAA-96201
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