Betriebsaufgabe auch bei Verpachtung und fehlender Aufgabeerklärung anzunehmen, wenn der Betrieb tatsächlich eindeutig vom Steuerpflichtigen oder seinem Rechtsnachfolger nicht wieder aufgenommen werden kann
Leitsatz
Wird ein Gewerbebetrieb verpachtet, ergibt sich jedoch aus den tatsächlichen Umständen eindeutig, daß der Betrieb nicht nur vorübergehend, sondern endgültig aufgegeben wird, dann können der Abschluß des Pachtvertrags und die mangelnde Erklärung des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, allein nicht die Aufrechterhaltung des Betriebs bewirken.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 373 BFH/NV 1997 S. 468 Nr. -1 EAAAA-96194
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