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BFH Urteil v. - III R 17/96 BStBl 1998 II S. 29

Gesetze: InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 a

Erhöhte Investitionszulage auch bei Eintragung in die Handwerksrolle nach Ablauf des Investitionsjahres

Leitsatz

Die erhöhte Investitionszulage nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 a, 1. Alternative InvZulG 1993 ist jedenfalls für eine Übergangszeit auch dann zu gewähren, wenn die Eintragung in die Handwerksrolle von dem schon tätigen Unternehmen bereits im Investitionsjahr beantragt, aber erst im Folgejahr von der Handwerkskammer vorgenommen wurde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 29
BFH/NV 1997 S. 226 Nr. -1
PAAAA-96160

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BFH, Urteil v. 12.11.1996 - III R 17/96

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