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BFH Urteil v. - VIII R 49/95 BStBl 1998 II S. 272

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

Wechselkredite zur Finanzierung von Warengeschäften als Dauerschulden - keine Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf das beim BVerfG anhängige Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer

Leitsatz

1. Es reicht für die Zuordnung eines Wechselkredits zur Finanzierung von Warengeschäften zu den Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs nicht aus, daß nur gedanklich oder aufgrund der Tilgungsreihenfolge des § 366 Abs. 2 BGB festgestellt werden kann, inwieweit ein zur Finanzierung mehrerer Geschäftsvorfälle dienender Kreditbetrag nach Anlaß und Abwicklung wirtschaftlich mit einem dieser Geschäftsvorfälle zusammenhängt.

2. Es liegt eine Dauerschuld vor, wenn ein Wechselkontingent mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in Wechsel mit der Laufzeit von nur drei Monaten aufgeteilt wird und der Zeitpunkt des Eingangs der Warenerlöse für die Wechselfälligkeit keine Bedeutung hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 272
AAAAA-96152

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 11.11.1997 - VIII R 49/95

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