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BFH Urteil v. - X R 149/94 BStBl 1998 II S. 247

Gesetze: EStG § 10 e Abs. 1, 3

Nachträgliche Herstellungskosten sind bei entgeltlichem Erwerb nur in die Bemessungsgrundlage nach § 10 e EStG einzubeziehen, soweit sie auf den entgeltlich erworbenen Teil der Wohnung entfallen

Leitsatz

Hohe Renovierungsaufwendungen im Anschluß an den teilentgeltlichen Erwerb einer eigengenutzten Wohnung sind nur insoweit als sog. anschaffungsnahe Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG einzubeziehen, als sie auf den entgeltlichen Teil des Erwerbs entfallen, und zwar unabhängig davon, ob sie teils als Herstellungskosten teils als Erhaltungsaufwendungen oder insgesamt als nachträgliche Herstellungskosten zu beurteilen sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 247
AAAAA-96139

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 01.10.1997 - X R 149/94

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