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BFH Urteil v. - VII E 6/97 BStBl 1998 II S. 121

Gesetze: GG Art. 140WRV Art. 138 Abs. 1WRV Art. 183Hessisches JKostG § 7 Abs. 1 Nr. 1BFH EntlG Art. 1 Nr. 6FGO § 115 Abs. 5 Satz 2

Keine Gerichtsgebührenfreiheit für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau. Verfassungsmäßigkeit, Befreiung von Begründungs- und Hinweispflicht für eine Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde ist verfassungsgemäß

Leitsatz

1. Der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau steht eine Gerichtsgebührenfreiheit für Finanzrechtsstreitigkeiten vor dem BFH nicht zu. Insbesondere ergibt sich eine solche Gerichtsgebührenfreiheit nicht aus Art. 140 GG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 WRV, denn die Freistellung von Gerichtsgebühren stellt keine Staatsleistung im Sinne dieser Vorschriften dar.

2. Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision kann nach Art. 1 Nr. 6 BFH-EntlG ohne Angabe von Gründen und ohne Beachtung der in § 115 Abs. 5 Satz 2 FGO festgelegten Mitteilungs- und Hinweispflicht zurückgewiesen werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 121
DAAAA-96083

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BFH, Urteil v. 11.11.1997 - VII E 6/97

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