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BFH Urteil v. - VIII R 80/94 BStBl 1997 II S. 727

Gesetze: EStG 1986 § 17 Abs. 1 Sätze 1, 3 und 4FGO § 96 Abs. 1 Satz 2GmbHG §§ 15 Abs. 2, 55 Abs. 3

Der unentgeltliche Erwerb einzelner Anteile von einem wesentlich Beteiligten führt nicht dazu, daß eine nicht wesentliche Beteiligung insgesamt wesentlich wird

Leitsatz

Eine nicht wesentliche, im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft wird nicht dadurch insgesamt zu einer wesentlichen Beteiligung, daß der Steuerpflichtige einzelne Geschäftsanteile unentgeltlich erlangt hat, die ihrerseits Bestandteil einer wesentlichen Beteiligung bei dem Rechtsvorgänger gewesen und deshalb im Rahmen des § 17 Abs. 1 EStG auch beim Steuerpflichtigen steuerverhaftet geblieben sind. Ein im Rahmen einer Kapitalerhöhung übernommener weiterer Geschäftsanteil wird ebensowenig steuerlich durch den zuvor unentgeltlich erlangten, steuerverhafteten Geschäftsanteil infiziert.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 727
BFH/NV 1997 S. 489 Nr. -1
RAAAA-96009

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BFH, Urteil v. 29.07.1997 - VIII R 80/94

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