Mandantenstamm kann Gegenstand eines Pachtvertrages zwischen Steuerberater und Steuerberatungs-GmbH sein (Abgrenzung zu , BStBl II 1994, 903)
Leitsatz
Veräußert ein Steuerberater sein bewegliches Betriebsvermögen mit Ausnahme des Mandantenstamms, der das werthaltigste Wirtschaftsgut seines Betriebsvermögens darstellt, an eine von ihm gegründete GmbH, so kann der Mandantenstamm Gegenstand eines Pachtvertrages zwischen Berater und Beratungs-GmbH sein (Abgrenzung zu , BFHE 175, 33, BStBl II 1994, 903). Die von der GmbH hierfür gezahlten (angemessenen) Pachtzinsen sind keine verdeckten oder andere Ausschüttungen i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 und § 27 KStG.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 546 BFH/NV 1997 S. 357 Nr. -1 SAAAA-95926
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