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BVerfG Urteil v. - 2 BvL 77/92 BStBl 1997 II S. 518

Arbeitnehmer-Pauschbetrag verfassungsgemäß

Leitsatz

1. Der Gleichheitssatz fordert nicht eine immer mehr individualisierende und spezialisierende Steuergesetzgebung, sondern die Regelung eines allgemein verständlichen und möglichst unausweichlichen Belastungsgrundes. Deshalb darf der Gesetzgeber einen steuererheblichen Vorgang um der materiellen Gleichheit willen im typischen Lebensvorgang erfassen und individuell gestaltbare Besonderheiten unberücksichtigt lassen.

2. Zur Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung von Arbeitnehmer- und Weihnachtsfreibetrag.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 518
LAAAA-95911

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BVerfG, Urteil v. 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

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