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BFH Urteil v. - IV R 45/96 BStBl 1997 II S. 458

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1aEStG § 12 Nr. 2

Zur Abzugsfähigkeit von Versorgungsleistungen gegenüber Großeltern, die Kinder im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung der Eltern übernommen haben, als dauernde Last

Leitsatz

Werden Versorgungsleistungen an Großeltern im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung von Eltern auf Kinder übernommen, so sind die von den Kindern erbrachten Leistungen jedenfalls dann als dauernde Last abzugsfähig, wenn zuvor die Eltern aufgrund einer Vermögensübertragung durch die Großeltern zu diesen Leistungen verpflichtet waren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 458
BFH/NV 1997 S. 216 Nr. -1
WAAAA-95887

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BFH, Urteil v. 23.01.1997 - IV R 45/96

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