Zur Bedeutung des gesellschaftsrechtlichen Einstimmigkeitserfordernisses bei der Betriebsgesellschaft für die Annahme einer personellen Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
Leitsatz
Die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung wird nicht ausgeschlossen, wenn der Mehrheitsgesellschafter einer Betriebsgesellschaft mbH und Alleineigentümer des Betriebsgrundstücks anläßlich der Begründung der Betriebsaufspaltung mit dem zu 1/20 am Stammkapital beteiligten Mitgesellschafter vereinbart, daß in allen Grundstücksangelegenheiten, soweit Verträge abzuschließen sind, und für die Kündigung und Aufhebung von Verträgen zwischen Besitz- und Betriebsgesellschaft die Zustimmung des Minderheitsgesellschafters erforderlich ist.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 44 BFH/NV 1997 S. 59 Nr. -1 XAAAA-95878
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