Steuerpflicht von Abfindungen wegen Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Leitsatz
Abfindungen, die einem in der Bundesrepublik ansässigen Seemann aus Anlaß der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, stellen auch dann in der Bundesrepublik in voller Höhe steuerpflichtige Einkünfte dar, wenn der Seemann im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zuvor auf Schiffen tätig war, die unter liberianischer Flagge liefen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 341 BFH/NV 1997 S. 35 Nr. -1 PAAAA-95833
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