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BFH Urteil v. - II B 40/96 BStBl 1997 II S. 266

Gesetze: AO 1977 § 153 Abs. 1AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 1AO 1977 § 170 Abs. 2 Nr. 1AO 1977 § 171 Abs. 8 und 9

Berichtigungsanzeige nach § 153 Abs. 1 AO löst keine Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO aus

Leitsatz

Erkennt ein Steuerpflichtiger nachträglich, daß eine von ihm oder für ihn abgegebene Steuererklärung unrichtig oder unvollständig ist und es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist, und zeigt er dies dem FA nach § 153 Abs. 1 AO 1977 an, liegt hierin keine Anzeige i. S. des § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977, die eine Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bewirken könnte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 266
BFH/NV 1997 S. 150 Nr. -1
EAAAA-95802

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BFH, Urteil v. 22.01.1997 - II B 40/96

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