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BFH Urteil v. - IV R 69/95 BStBl 1997 II S. 245

Gesetze: GG Art. 20AO 1977 § 163AO 1977 § 227EStG § 4 Abs. 1 Satz 4

Nutzungsänderung zu gewillkürtem Betriebsvermögen ist keine Entnahme, keine Entnahme durch Tausch eines Grundstücks im Umlegungsverfahren; brachgelegtes Grundstück weiterhin Betriebsvermögen

Leitsatz

Die Anwendung der Billigkeitsregelung im (BStBl I 1979, 162) führt nicht dazu, daß eine Nutzungsänderung zu gewillkürtem Betriebsvermögen als Entnahme anzusehen und eine spätere tatsächlich vollzogene Entnahme steuerlich unbeachtlich ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 245
BFH/NV 1997 S. 177 Nr. -1
PAAAA-95791

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BFH, Urteil v. 07.11.1996 - IV R 69/95

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